Aufnahme leicht gemacht
Sorglos und unkompliziert
Unser Anliegen ist es den Aufnahmeprozess von Anfang an so unkompliziert, persönlich und sorglos wie möglich zu gestalten. Daher unterstützen wir Sie beispielsweise bei der Korrespondenz mit Ihrer Krankenversicherung zur Klärung der Kostenübernahme oder unterstützen Sie bei notwendigen medizinischen Stellungnahmen.
Da wir eine private Tagesklinik sind, dürfen wir primär nur Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler behandeln. Gesetzlich Versicherte können wir jederzeit als Selbstzahler aufnehmen.
Unser teilstationärer Aufnahmeprozess
Schritt für Schritt zum Ziel
Es beginnt mit einem vertrauensvollen Kontakt.
Ängste, Probleme und Gefühle der Hilflosigkeit gehören zu unser aller Leben dazu. Nehmen diese Gefühle aber überhand und schränken uns in unserem Alltag ein, kann dies ein Anzeichen für eine psychische Erkrankung sein.
In unserer ambulanten Sprechstunde mit einem psychologischen Erstgespräch (vor Ort oder per Video) helfen wir Ihnen umgehend und vertrauensvoll weiter und suchen gemeinsam nach den besten Therapiemöglichkeiten für eine nachhaltige Genesung. Wir haben keine Wartezeiten!
Häufige Fragen zur Aufnahme
Wir helfen Ihnen
Was ist der Unterschied zwischen einem stationären Aufenthalt und einer Tagesklinik?
Während bei einem stationären Aufenthalt die gesamte Zeit in der Klinik verbrachtwird, zeichnet sich ein Aufenthalt in unserer Tagesklinik, insbesondere durchFlexibilität in der Gestaltung des Wochenplans und einer wohnortnahen Betreuungaus, bei der die Therapieerfolge direkt im sozialen Umfeld der Patienten und Patientinnnen erbrobt werden können. Zudem sind stationäre Klinikaufenthalte miteinem erheblicheren Aufwand verbunden. Eine tagesklinische Behandlung istmittlerweile gleichwertig zu einem stationären Aufenthalt bezüglichTherapieleistungen und –dichte. Zudem sind die Kosten deutlich geringer als in einervollstationären Privatklinik. Eine stationäre Behandlung ist auf jeden Fall bei akuterSuizidalität notwendig.
Welche Kritereien müssen für eine erfolgreiche Kostenübernahme vorliegen?
Ihr Facharzt oder Psychotherapeut verfasst in der Regel eine Stellungnahme/ Gutachten für Ihre PKV/Beihilfestelle, die folgende Kriterien für die Notwendigkeit einer teilstationären Behandlung enthalten sollte:
- Art und Schwere der Erkrankung
- Relevante psychische oder körperliche Begleiterkrankungen
- Vertiefte diagnostische Abklärung durch Verhaltensbeobachtungen
- Mangelnde Einsicht in die Krankheit und Bedarf an Behandlungsmotivation
- Stark beeinträchtigte Alltagsfunktion
- Keine Besserung bei ambulanter Behandlung
- Erfordert eine intensive Behandlung mit täglichen Therapien
- Aussicht auf Chronifizierung bei Nichtbehandlung
Wir können Ihre Vorbehandler gerne jederzeit hier unterstützen. Ein qualitativ hochwertiger Antrag verhindert unnötige Komplikationen wegen der Kostenübernahme.
Auch wir können jederzeit Stellungnahmen/Gutachten nach einem ambulanten Erstgespräch anfertigen!
Wer trägt die Kosten bei einer teilstationären Behandlung?
Die Kosten einer tagesklinischen Behandlung werden von den privaten Krankenversicherungen vollständig erstattet, sofern eine medizinische Notwendigkeit durch eine Fachärztin oder einen Facharzt oder einer Psychotherapeutin oder einen Psychotherapeuten festgestellt worden ist. Falls sie keinen Zuweiser oder keine Zuweiserin aus diesem Kreis haben, ist dies kein Problem. Wir können auch eine Kostenübernahme nach einem ambulanten Erstgespräch erstellen und die Kommunikation mit der Versicherung übernehmen. Bei Beihilfestellen kann ein geringer Zusatzbeitrag entstehen. Fragen Sie gerne bei unserem Patientenmanagement nach.