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calm Tageskliniken Kostenübernahme

Wer übernimmt die Kosten?

Gemeinsam stark für Ihre Gesundheit

Die Kosten für eine Behandlung in unserer privaten Tagesklinik werden von privaten Krankenversicherungen in der Regel ganz oder bis zu einem festgelegten Höchstbetrag übernommen, sofern die medizinische Notwendigkeit durch eine fachärztliche oder psychotherapeutische Stellungnahme belegt ist. Bei Beihilfeberechtigten kann ein Eigenanteil entstehen. Bitte erkundigen Sie sich hierzu sowie zu Ihren allgemeinen Konditionen direkt bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle.

Gesetzlich Versicherte können unsere Leistungen als Selbstzahler in Anspruch nehmen. In seltenen Fällen genehmigen auch einige gesetzliche Krankenkassen den Aufenthalt in unserer Privatklinik; hierzu müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Erfahren Sie hier mehr zum Kostenerstattungsverfahren bei gesetzlichen Versicherungen.

Ihr Weg zur Genesung mit uns

Prozessablauf & Kriterien für die erfolgreiche Übernahme

Wir machen Ihren Start so einfach wie möglich und unterstützen Sie bei allem – von der Klärung mit der Krankenkasse bis zur medizinischen Stellungnahme. Mit einer Schweigepflichtentbindung können wir dabei die gesamte Korrespondenz mit Ihrer Versicherung übernehmen und Ihnen so unnötigen Stress ersparen. Gerne unterstützen wir auch Ihren behandelnden Arzt oder Ärztin beim medizinischen Gutachten mit beispielhaften Formulierungen. Alternativ können wir den Befundbericht in einem ambulanten Erstgespräch für Sie bei uns vor Ort erstellen.

Die ärztliche Stellungnahme sollte idealerweise die medizinische Notwendigkeit einer teilstationären Behandlung plausibel und ausreichend begründen, damit die Kostenübernahme Erfolg hat. Dabei sind unter anderem folgende Kriterien besonders relevant für die Krankenkasse:

  • Art und Schwere der Erkrankung mit relevanten Begleiterkrankungen
  • Erhebliche Beeinträchtigung von Alltagsfunktionen
  • Notwendigkeit einer intensiven Behandlung mit täglichen Therapien
  • Chronifizierung bei Nichtbehandlung

FAQs zur Kostenübernahme

Häufige Fragen & Antworten

Wie lange zahlt meine Krankenkasse den Aufenthalt in der Tagesklinik?

Die Dauer der Kostenübernahme durch die Krankenkasse für eine teilstationäre Behandlung in einer Tagesklinik hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Art und Schwere der Erkrankung und dem individuellen Behandlungsbedarf des Patienten. In der Regel wird die Länge der therapeutischen Betreuung vom behandelnden Arzt oder Therapeuten in Absprache mit der Krankenkasse festgelegt. Die zeitliche Dauer der Behandlung kann von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten variieren. In einigen Fällen kann eine Verlängerung der Behandlungsdauer erforderlich sein, wenn die medizinische Notwendigkeit gegeben ist und der Patient weiterhin von der therapeutischen Begleitung profitiert.

Bezahlen Betriebliche Krankenkassen (BKK) den Aufenthalt in einer Privatklinik?

Einige Betriebliche Krankenkassen (BKK) unterstützen teilstationäre Aufnahmen in einer privaten Tagesklinik und übernehmen den gesetzlichen Kostenanteil eines Aufenthaltes. Bitte beachten Sie jedoch, dass dadurch nur ein Teil der Kosten gedeckt wird und ein gewisser Eigenanteil anfällt. Daher ist es wichtig, dass Sie sich bei Ihrer Betriebskrankenkasse über die genauen Leistungen und Kostenübernahmen informieren, da diese je nach Krankenkasse und individuellem Versicherungsvertrag variieren können.

Was bedeutet Privatversichert und Beihilfeberechtigt?

Privatversichert bedeutet, dass Patientinnen und Patienten eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben; eine private Zusatzversicherung fällt hier nicht drunter. Beihilfeberechtigte Personen dienen dem Staat und haben im Krankheitsfall somit Anspruch auf Beihilfe. Zu dieser Berufsgruppe zählen somit beispielsweise Lehrer, Verwaltungsbeamte, Richter und Polizisten. Auch Angehörige der beihilfeberechtigten Personen (Ehepartner / Kinder) fallen in diese Gruppe.

Werden die Fahrtkosten zur Tagesklinik erstattet?

Die Erstattung der Fahrtkosten zur Tagesklinik hängt von den Richtlinien Ihrer jeweiligen Krankenkasse ab. Die Erstattung kann einerseits in Abhängigkeit von der Entfernung zwischen dem Wohnort des Patienten und der Tagesklinik, sowie der Häufigkeit der Behandlung erfolgen. Einige Krankenkassen bieten andererseits auch eine Pauschale für die Fahrtkosten unabhängig von der tatsächlichen Entfernung an. Je nach Krankenkasse bestehen Unterschiede in den Erstattungsbedingungen. Informieren Sie sich hierzu am Besten direkt bei Ihrer Krankenkasse. Wir raten Ihnen dazu, in jedem Fall Nachweise für die Fahrten zu sammeln und bereitzuhalten.

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