Aufnahme leicht gemacht
Sorglos und unkompliziert
Unser Anliegen ist es, den Aufnahmeprozess von Anfang an so unkompliziert, persönlich und sorglos wie möglich zu gestalten. Daher unterstützen wir Sie beispielsweise bei der Korrespondenz mit Ihrer Krankenversicherung zur Klärung der Kostenübernahme oder sind Ihnen und Ihrem behandelnden Arzt bei der notwendigen medizinischen Stellungnahme behilflich.
Als private Tagesklinik nehmen wir primär Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler bei uns auf. Gesetzlich Versicherte können wir jederzeit als Selbstzahler aufnehmen.
Unser teilstationärer Aufnahmeprozess
Schritt für Schritt zum Ziel
Es beginnt mit einem vertrauensvollen Kontakt. Ängste und Probleme gehören zu unser aller Leben dazu. Nehmen diese Gefühle aber überhand und schränken uns in unserem Alltag ein, kann dies ein Anzeichen für eine ernstzunehmende psychische Erkrankung sein.
In unserer ambulanten Sprechstunde mit einem psychologischen Erstgespräch (vor Ort oder per Video) helfen wir Ihnen umgehend und vertrauensvoll weiter und suchen gemeinsam nach den besten Therapiemöglichkeiten für eine nachhaltige Genesung. Wir haben keine Wartezeiten!
Häufige Fragen zur Aufnahme
Wir helfen Ihnen
Was ist der Unterschied zwischen einem stationären Aufenthalt und einer Tagesklinik?
Während die Patienten bei einem stationären Aufenthalt für die gesamte Dauer der Behandlung aufgenommen werden und in der Klinik übernachten, können sie bei der teilstationären Behandlung in der Tagesklinik zu Hause wohnen bleiben und müssen somit ihr gewohntes Umfeld nicht verlassen. Die Tagesklinik bietet unter der Woche gleichwertig vielfältige Therapieleistungen und eine ähnliche Therapiedichte an, mit dem großen Vorteil, dass Patienten Ihre Woche nach wie vor flexibel gestalten und auf den sozialen Rückhalt von Familien und Freunden zurückgreifen können. Sowohl der organisatorische Aufwand als auch die Kosten der Behandlung fallen deutlich geringer aus und der Übergang zu einem geregelten Alltag nach der Behandlung fällt meist deutlich leichter. Sollte die Schwere der Symptomatik jedoch auf eine akute Suizidalität hinweisen, ist eine stationäre Behandlung notwendig.
Welche Kritereien müssen für eine erfolgreiche Kostenübernahme vorliegen?
Ihr Facharzt oder Psychotherapeut verfasst in der Regel eine Stellungnahme/ Gutachten für Ihre private Krankenkasse/ Beihilfestelle, die folgende Kriterien für die Notwendigkeit einer teilstationären Behandlung enthalten sollte:
- Art und Schwere der Erkrankung
- Relevante psychische oder körperliche Begleiterkrankungen
- Vertiefte diagnostische Abklärung durch Verhaltensbeobachtungen
- Mangelnde Einsicht in die Krankheit und Bedarf an Behandlungsmotivation
- Stark beeinträchtigte Alltagsfunktion
- Keine Besserung bei ambulanter Behandlung
- Erfordert eine intensive Behandlung mit täglichen Therapien
- Aussicht auf Chronifizierung bei Nichtbehandlung
Wir können Ihre behandelnden Arzt/ Psychotherapeuten gerne jederzeit unterstützen. Ein qualitativ hochwertiger Antrag verhindert unnötige Komplikationen wegen der Kostenübernahme. Nach einem ambulanten Erstgespräch kann das medizinische Gutachten ebenfalls durch uns erstellt werden!
Wer trägt die Kosten bei einer teilstationären Behandlung?
Die Kosten einer teilstationären Behandlung werden von einer privaten Krankenversicherung vollständig erstattet, sofern eine medizinische Notwendigkeit festgestellt wurde. Falls Sie bei keinem Facharzt oder Psychotherapeuten in Behandlung sind, können wir die medizinische Notwendigkeit bei einem ambulanten Erstgespräch feststellen und verfassen. Bei der Beihilfestelle kann ein geringer Zusatzbetrag entstehen. Unser Patientenmanagement gibt Ihnen hierzu gerne eine Auskunft. Als gesetzlich Versicherter tragen Sie die Kosten der Behandlung in der Regel selbst. In Einzelfällen übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten oder zumindest einen Teilbetrag ebenfalls – hierzu sollten Sie sich jedoch unbedingt im Vorfeld mit Ihrer Versicherung in Verbindung setzen und die genauen Voraussetzungen erfragen.